Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt berufliche Weiterbildung durch den Bildungsscheck

- Empfänger können sein:
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen
- Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigte), die eine Weiterbildung ihrer Beschäftigten anstreben
- Berufsrückkehrende
- Selbstständige
- An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte
- Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro
- Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Der Bildungsscheck wird dann beim Bildungsträger eingelöst
- Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb
Mehr Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline 0211 837-1929 oder über das Internet: www.bildungsscheck.nrw.de
