Künstliche Intelligenz (KI) spielt in der Bildbearbeitung und im Design eine immer größere Rolle. Funktionen wie „Generative Füllung“ oder KI-gestützte Bildgeneratoren ermöglichen es, in kurzer Zeit neue Inhalte zu erstellen. Dabei stellt sich häufig die Frage: Wem gehören diese Inhalte eigentlich? Und darf man sie frei verwenden?

 

 

In der Praxis ist die Eigentumsfrage bei KI-Bildern zweigeteilt: Sie bewegen sich in einem juristischen Graubereich zwischen fehlendem Urheberschutz und vertraglichen Nutzungsrechten.

 

Hier eine Aufschlüsselung:

 

  • Kein klassisches Urheberrecht (in DE/EU): Nach deutschem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen schutzfähig. Da die KI das Bild erstellt, fehlt meist die menschliche Schöpfungshöhe.
  • Vertragliche Rechte (AGB): In der Praxis gehören die Bilder meist dem Nutzer, der den Prompt eingegeben hat – allerdings nicht durch das Urheberrecht, sondern durch die Nutzungsbedingungen (Terms of Service) des KI-Anbieters (z. B. Firefly, Midjourney). Diese bestimmen, ob der Nutzer die Bilder kommerziell verwenden darf.
  • Kein Schutz gegen Kopie: Da oft kein Urheberrecht besteht, können die Bilder von Dritten oft frei verwendet werden, ohne dass der ursprüngliche Nutzer exklusive Rechte daran hat.
  • Ausnahme bei starkem menschlichen Einfluss: Wenn ein Mensch das KI-Bild durch massive Nachbearbeitung (z. B. in Photoshop) stark verändert oder die KI nur als Werkzeug für ein eigenes Konzept nutzt, kann ein Urheberrecht entstehen.
  • Adobe Firefly und Photoshop: Die KI-Funktionen in Adobe Firefly und Photoshop sind so konzipiert, dass die generierten Inhalte kommerziell nutzbar sind, da das Modell mit lizenzierten und freien Inhalten trainiert wurde. Die generierten Inhalte können also in Photoshop-Projekten rechtssicher verwendet werden, solange keine Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.

 

Zusammenfassend: Rechtlich betrachtet gehören rein KI-generierte Bilder oft niemandem (gemeinfrei), wirtschaftlich betrachtet gehören sie dem Nutzer durch den Vertrag mit dem Tool-Anbieter. Die Lizenzbedingungen der jeweiligen KI sollten also immer geprüft werden.

 

 

Vorsicht bei bestehenden Motiven und Stilen

Auch KI kann bestehende Werke „nachahmen“. Problematisch wird es, wenn

  • reale Personen erkennbar dargestellt werden,
  • geschützte Marken, Logos oder Figuren auftauchen oder
  • der Stil eines lebenden Künstlers sehr deutlich kopiert wird.

 

In solchen Fällen können Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder Wettbewerbsrecht verletzt werden – selbst dann, wenn das Bild technisch neu erzeugt wurde.

 

 

 

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