Seit Februar 2026 unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung berufliche Weiterbildungen durch den ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0.

 

Sie erhalten 50 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten – bis zu 500 Euro. Den verbleibenden Anteil tragen Sie selbst.

 

Wer kann die Förderung nutzen?

Sie sind förderberechtigt, wenn Sie in NRW wohnen und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 Euro beträgt (bzw. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die Ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und Sie in Ihrer beruflichen Entwicklung voranbringen.

 

 

Mehr Details und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie über die Info-Hotline 02041 767-555 oder online unter: www.bildungsscheck.nrw.de

 

 

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