Bildungsprämie - Bundesweite Förderung beruflicher Weiterbildung
Die Bundesregierung unterstützt berufliche Weiterbildungen und übernimmt 50% der Seminarkosten (maximal 500 €).
- Empfänger können sein:
- Angestellte
- Selbstständige
- Geringfügig Beschäftigte
- Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
- Berufsrückkehrende
- Voraussetzung:
- Das zu versteuerndes Jahreseinkommen darf derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.
- Mindestens die gleiche Summe muss vom Seminarteilnehmer selbst für die Weiterbildung getragen werden.
- Der Vergabe des Prämiengutscheins geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Der Prämiengutschein wird dann beim Bildungsträger eingelöst.
- Der Bund übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 €, den Rest zahlt der Bildungsscheck-empfänger oder der Betrieb.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Mehr Informationen erhalten Sie über im Internet unter: http://www.bildungspraemie.info
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